Ich habe versucht, das "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes" zu lesen…
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928653.pdf
… ich fände angebracht, zu fordern, Gesetzestexte auch in leichter Sprache in Zukunft zu veröffentlichen, um die ganzen Hintertüren aufzudecken oder auszuschließen.
Prinzipiell scheint mir das für den digitalen Bereich nur Dinge weiterzuführen, die es eh schon gibt. (2016/2102)
Beim Rest gibt es wieder lange Übergangsfristen und Ausnahmen.
Also wie immer: Gesetz zu Barrierefreiheit gemacht, sich dafür feiern lassen, aber etwas, was eigentlich jetzt schon selbstverständlich sein sollte, nur schleppend aktiv vorangebracht. 🤷♀️
Gesetzestexte sind ja nicht deswegen so sperrig, damit Hinz und Kunz sie nicht verstehen, sondern weil man versucht in der Juristerei die Eindeutigkeit der Sprache herzustellen, welche die Sprache aber nicht hergibt... Ein Wort 17 verschiedene Bedeutungen, abhängig von Kontext und Dialektkontinuum...
Man soll gar nicht glauben, was so scheinbar eindeutige Worte wie "Planungsgrundlagen" für Diskussionen und Missverständnisse auslösen können... Und das nur in Diskussion über "Wie baue ich eine Straße richtig". Erst recht sind Worte im Gesetzestext dehnbar, wenn es darum geht, dass jemand seine Unschuld beweisen oder herstellen möchte und dazu noch findige Anwälte bei der Hand hat, die im Verdrehen von Worten sehr viel Übung haben...
Machst du einen Gesetestext auf "Easy Reading", bringst du noch mehr Mißverständnis und Mehrdeutigkeit rein als du rausnehmen versuchst...
Es gibt aber "Interpretierte Gesetzestexte". Zumindest kenn ich das in Österreich so, dass Juristen Gesetze so aufarbeiten, dass sie in Ergänzungstexten versuchen den Bezug zur "Realität" herzustellen, wo im Kommentar steht, was gemeint ist oder gemeint sein könnte... WEIL Sprache eben nicht eindeutig ist.
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@jakob Wie ich sagte: "auch in leichter Sprache"
Das im Kontext eines Gesetzestexts, der die Zugänglichkeit verbessern soll, ist jetzt nicht so abwegig. Aber ein Hauch Ironie schwebt dabei auch mit, wo wir wieder bei nicht Eindeutigkeit der Sprache sind ;)